Beschreibung
Unter Bergung versteht man in der Seefahrt die freiwillige Errettung eines Schiffes oder sonstigen Vermögensgegenstandes zu Wasser aus einer Gefahr, aus der eine eigenständige Rettung nicht möglich ist. Beim Bergungsrecht handelt es sich um seerechtliche Vorschriften, also um solche, die zur Regelung der besonderen Bedürfnisse der Schifffahrt bestimmt sind. Dabei ist die Bergung als gesetzliches Schuldverhältnis ausgestaltet.
Last update: 12.12.2025, 07:54