Bestechung

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Beschreibung

Bestechung ist eine Qualifikation der Vorteilsgewährung an Amtsträger. Sie ist als Straftat mit bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe, in besonders schweren Fällen mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe bedroht (in minder schweren Fällen oder bei Vorteilsgewährung ohne Gegenleistung kann statt Freiheitsstrafe auf Geldstrafe erkannt werden). Ein Amtsträger, der sich bestechen lässt, macht sich wegen Bestechlichkeit strafbar.